Open Source Software wird durch die beigefügte Lizenz definiert. Diese erlaubt es jedem, diese Software frei zu nutzen, zu modifizieren und zu verbreiten.
Open Source ist ein 'certification mark' (eine Art Warenzeichen) der Open Source Initiative (OSI).
Softwareentwickler, deren Software frei genutzt, verteilt und erweitert werden soll, können dazu das 'Open Source Certification Mark' verwenden. Dies erfordert, dass die verwendete Lizenz der Open Source Definition der OSI entspricht.
Die wichtigsten Punkte dieser Definition sind:
- Freie Weitergabe: Die Lizenz darf niemanden in seinem Recht einschränken, die Software als Teil eines Software-Paketes, das Programme unterschiedlichen Ursprungs enthält, zu verschenken oder zu verkaufen.
- Quellcode: Das Programm muss den Quellcode beinhalten. Die Weitergabe muss sowohl für den Quellcode als auch für die kompilierte Form zulässig sein. Wenn das Programm in irgendeiner Form ohne Quellcode weitergegeben wird, so muss es eine allgemein bekannte Möglichkeit geben, den Quellcode zum Selbstkostenpreis zu bekommen.
- Abgeleitete Software: Die Lizenz muss Veränderungen und Derivate zulassen. Ausserdem muss sie es zulassen, dass die solcherart entstandenen Programme unter denselben Lizenzbestimmungen weitervertrieben werden können wie die Ausgangssoftware.
- Unversehrtheit des Quellcodes des Autors: Die Lizenz muss die Weitergabe von Software, die aus verändertem Quellcode entstanden ist, ausdrücklich erlauben. Die Lizenz kann verlangen, dass die abgeleiteten Programme einen anderen Namen oder eine andere Versionsnummer als die Ausgangssoftware tragen.
- Keine Diskriminierung von Personen oder Gruppen: Die Lizenz darf niemanden benachteiligen.
- Keine Einschränkungen bezüglich des Einsatzfeldes: Die Lizenz darf niemanden daran hindern, das Programm in einem bestimmten Bereich einzusetzen. Beispielsweise darf sie den Einsatz des Programms in einem Geschäft oder in der Genforschung nicht ausschließen.
- Weitergabe der Lizenz: Die Rechte an einem Programm müssen auf alle Personen übergehen, die diese Software erhalten, ohne dass für diese die Notwendigkeit bestünde, eine eigene, zusätzliche Lizenz zu erwerben.
- Die Lizenz darf nicht auf ein bestimmtes Produktpaket beschränkt sein: Die Rechte an dem Programm dürfen nicht davon abhängig sein, ob das Programm Teil eines bestimmten Software-Paketes ist.
- Die Lizenz darf die Weitergabe zusammen mit anderer Software nicht einschränken: Die Lizenz darf keine Einschränkungen enthalten bezüglich anderer Software, die zusammen mit der lizenzierten Software weitergegeben wird. So darf die Lizenz z. B. nicht verlangen, dass alle anderen Programme, die auf dem gleichen Medium weitergegeben werden, auch openSource sein müssen.
Originaltext (Quelle): http://www.oscommerce.at/